Im Verfahren gegen die BILD ging der „Traumfrau gesucht“-Teilnehmer trotz bestätigter Persönlichkeitsrechtsverletzung leer aus. Die Verletzung sei nach Ansicht des BGH nicht schwerwiegend genug, um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut in einem Urteil zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichtserstattung. Ob eine aufgrund unzulässiger Verdachtsberichterstattung schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, muss im Ergebnis anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, so der BGH (Urteil v. 22.2.2022, Az. VI ZR 1175/20). Bei der Verdachtsberichterstattung berichten die Medien öffentlich über einen Verdacht gegenüber einer Person, wobei dabei der Name der Person offengelegt oder sie anderweitig identifizierbar gemacht…
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