In Hamburg rammte ein LKW-Fahrer einen PKW, als er bei einer beiderseitigen Fahrbahnverengung von der linken Spur kommend nach rechts zog. Die Haftpflichtversicherung des LKW-Fahrers gab der PKW-Fahrerin eine Mitschuld an dem Unfall und wollte ihr nur die Hälfte des Schadens erstatten. Dagegen zog die Geschädigte vor Gericht und unterlag nun in letzter Instanz vor dem BGH: Wer auf der rechten Spur fährt, hat nicht automatisch Vorrang, so das Gericht. Bei einer beiderseitigen Fahrbahnverengung hat niemand Vorfahrt. Vielmehr müssen die Verkehrsteilnehmer auf dem linken und rechten Fahrstreifen gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit nun veröffentlichtem Urteil…
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