Durch den Lockdown war es monatelang nicht möglich verschiedenen Sportangeboten nachzugehen. Viele Fitnessstudios haben trotzdem weiterhin die Mitgliedsbeiträge eingezogen und verweisen bei Rückforderungen auf eine kostenlose Verlängerung des Vertrags, um die Zeit der Schließung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das unzulässig ist. Fordern Sie jetzt mit unserem Musterschreiben Ihre Beiträge aus den Lockdown-Monaten zurück! Grundsätzlich gilt, dass keine Gegenleistung ohne Leistung erbracht werden muss. Das heißt, wenn die Studios nicht öffnen und damit ihre Leistungen anbieten, entfällt auch der Anspruch auf Zahlung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner jüngsten Entscheidung bestätigt (Urt. v. 04.05.2022, Az. XII ZR 64/21)…
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