Nicht immer kann man seine Urlaubstage gleichmäßig über das Jahr verteilen. Es kommt durchaus vor, dass man noch Urlaub mit in das nächste Kalenderjahr nimmt. Doch ab wann kann der Anspruch auf die Urlaubstage verjähren? Der EuGH-Generalanwalt hat zu dieser Frage nun seine Schlussanträge gestellt. Seiner Auffassung nach muss der Arbeitgeber zunächst über das mögliche Erlöschen informieren. Der EuGH entscheidet aktuell über einen deutschen Fall, in denen es insbesondere um Resturlaub aus vorigen Kalenderjahren geht. Normalerweise sollte ein Jahresurlaub natürlich im aktuellen Jahr genommen werden. Geschieht dies aber nicht, muss der Arbeitgeber über das mögliche Verfallen des Urlaubsanspruchs nach Ansicht…
Der Beitrag EuGH Generalanwalt zu Urlaubsansprüchen: Urlaub verjährt nicht so schnell- oder doch? erschien zuerst auf WBS LAW.