Auf Online-Marktplätzen wie Amazon-Marketplace bieten Händler häufig Waren an, die nicht von ihnen selbst hergestellt werden. Für seine Produkte kann ein Hersteller unabhängig vom Händler, der das Produkt an den Verbraucher verkauft, eine Garantie gewähren. Ob und inwieweit der Händler in seinem Angebot über eine solche Herstellergarantie informieren muss, hat der EuGH entschieden. Müssen Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon Verbraucher über Herstellergarantien informieren? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen dem Online-Händler „absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG“ und einem Konkurrenzunternehmen. Der auf Amazon-Marketplace tätige Versandhändler bot dort Taschenmesser des Schweizer Herstellers „Victorinox“ an.…
Der Beitrag EuGH zu Online-Marktplätzen: Händler müssen über Garantien informieren erschien zuerst auf WBS LAW.