Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz: Kunstfreiheit
Nicht zu Grabe getragen. Im Krematorium verheizt. Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz: (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Die BILD schreibt, dass der Leipziger Stadtrat mit rot-rot-grünen Stimmen afrikanische Folklore-Shows im Leipziger Zoo verboten hat. Der Zoo muss seine Folklore-Shows bis […]

