Ist die 2019 ins Gesetz eingefügte Verdachtsberichterstattung durch den Verfassungsschutz auch bei Parteien zulässig? AfD-Abgeordnete aus Brandenburg klagten gegen die Verdachtsberichterstattung durch Verfassungsschutzbehörden und unterlagen nun vor dem Verfassungsgericht. Die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde stufte die AfD in ihrem öffentlichen Tätigkeitsbericht als Verdachtsfall ein. Dadurch fühlten sich mehrere AfD-Landtagsabgeordnete in ihren Rechten verletzt und zogen vor das Brandenburger Verfassungsgericht (VfGBbg). Das hat nun entschieden, dass eine solche Einstufung grundsätzlich rechtmäßig sei. Der Normenkontrollantrag blieb damit ohne Erfolg (Brandenburger Verfassungsgericht, Urteil vom 20.05.2022, Az. 94/20). Ursprung des Streits war eine Gesetzesänderung von 2019. Nach § 5 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land…
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