Anwohner verschiedener Kölner Straßenabschnitte hatten zuletzt von der Stadt eine Temporeduzierung auf den anliegenden Straßen verlangt. Sie klagten über unzumutbaren Lärm. Die Stadt verweigerte jedoch die gewünschte Geschwindigkeitsbegrenzung, woraufhin die Anwohner vor Gericht zogen. Über einen Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h entschied kürzlich das Verwaltungsgericht (VG) Köln. Die Anlieger einiger Straßenabschnitte verlangten, dass wegen des Lärms durch vorbeifahrende Autos ein Tempolimit auf den Straßen „An St. Katharinen, „Mommsenstraße“, „Krefelder Straße und „Clevischer Ring“ eingeführt werde. Die dadurch entstehende Beeinträchtigung sei für sie unzumutbar. Die Straßenverkehrsbehörde holte daraufhin zwar dementsprechende Lärmgutachten ein, entschied sich dann aber gegen…
Der Beitrag Lärmschutz: Stadt Köln muss über Geschwindigkeitsbegrenzungen neu entscheiden erschien zuerst auf WBS LAW.