Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft hatte kurz vor der Bundestagswahl das Justizministerium in Berlin „durchsuchen“ lassen. Nun urteilte das VG Osnabrück, dass Formulierungen aus einer Pressemitteilung schlicht falsch und damit rechtswidrig waren. Geklagt hatte das Bundesjustizministerium. Ein wohl bislang einmaliger Vorgang. Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat der Klage des Bundesjustizministerium (BMJ) gegen Presseäußerungen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft insgesamt stattgegeben. Das BMJ hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen ihrer Pressearbeit verklagt (Az. 1 A 199/21). Inhaltlich ging es um Presseinformationen der Staatsanwaltschaft im Vorfeld zur Bundestagswahl im September 2021. Der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft lag ein Ermittlungsverfahren zugrunde, das gegen Mitarbeiter der Antigeldwäscheeinheit (Financial Intelligence Unit,…
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