Das BSI warnt seit Beginn des Ukraine-Kriegs vor Kaspersky Produkten aus Angst vor russischer Infiltration. Dadurch sah sich das russische Unternehmen sich in seinen Rechten verletzt, doch das VG Köln und das OVG NRW sahen das anders. Das IT-Unternehmen zog deshalb vor das BVerfG in Karlsruhe und scheiterte nun auch dort. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde des IT-Unternehmens Kaspersky gegen eine Warnung vor seinen Produkten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde ist bereits unzulässig (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.06.2022, Az. 1 BvR 1071/22). Auslöser des Rechtsstreits ist eine Meldung des BSI…
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