Die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes ließ sich bei einem Videodreh von ihrem Arbeitnehmer filmen, ohne zu wissen, wofür das Material verwendet werden sollte. Der Pflegedienst erstellte aus den Sequenzen ungefragt ein Werbevideo und lud es auf YouTube hoch. Dafür gibt es maximal 2.000 € DSGVO-Schadensersatz, wie das LAG Kiel nun im Prozesskostenhilfeverfahren entschied. Wirkt eine Mitarbeiterin freiwillig an einem Videodreh mit, kann sie maximal mit einer DSGVO-Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro rechnen, wenn der Arbeitgeber aus den Videosequenzen ungefragt ein YouTube-Werbevideo erstellt. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein jetzt im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden (Beschl. v. 31.05.2022, Az. 2 Ca 82 e/22).…
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