Mit einer Rechtsbeschwerde vor dem BGH hat ein Unternehmen vergeblich versucht, die Löschung der Markenbezeichnung „HUQQA“ zu verhindern. Nach Ansicht des BGH handelt es sich bei dem Begriff in Deutschland allerdings um eine gängige Bezeichnung für Wasserpfeifen und stellt daher mangels Unterscheidungskraft keinen Markennamen dar. Damit ein Name als Marke eingetragen werden kann, muss er Unterscheidungskraft aufweisen. An einer solchen fehlt es jedoch, wenn Namen lediglich einen Gegenstand bezeichnen. Da der Begriff „Huqqa“ in Deutschland ein Synonym für Wasserpfeifen darstelle, fehle es daher an der für Markennamen notwendigen Unterscheidungskraft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom April 2022…
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