Nachdem H&M systematisch private Informationen über seine Mitarbeiter im Kundenservice gesammelt hatte, kassierte der Textilriese im September 2020 ein Bußgeld von 35 Millionen Euro. Mehrere Interessenten, darunter Wissenschaftler und Datenschutz-Rechtsanwälte, hatten daraufhin die Herausgabe des Bußgeldbescheides beantragt. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte folgte dem Begehren zu Unrecht, wie jetzt das LG Hamburg entschied: Der Veröffentlichung hätten schutzwürdige Unternehmensinteressen von H&M entgegengestanden. Die Herausgabe eines an H&M gerichteten Datenschutz-Bußgeldbescheids an interessierte Rechtsanwälte und Wissenschaftler war unzulässig. Das hat das Landgericht (LG) Hamburg mit jetzt veröffentlichtem Beschluss entschieden (Beschl. v. 28.10.2021, Az. 625 Qs 21/21 OWi). Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte erließ am 30. September 2020…
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