Nach dem siebten Werkstattbesuch war ein gebrauchter BMW immer noch kaputt. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück und bekommt nun besonders viel Geld zurück: Kann ein Fahrzeug wegen dauernd nötiger Werkstattbesuche nur selten genutzt werden, bemisst sich der Nutzungsersatz, den der Händler einbehalten darf, nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem Wert des Fahrzeugs, entschied das LG Oldenburg. Ist die Kaufsache aufgrund häufiger Reparaturversuche für den Kläger nur sehr eingeschränkt nutzbar, bemisst sich der beim Rücktritt anfallende Nutzungsersatz nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem Wert der Kaufsache. Das hat das Landgericht (LG) Oldenburg mit jetzt bekannt gemachtem Urteil vom…
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