SCHUFA-Einträge können die Kreditwürdigkeit eines Menschen erheblich herabsetzen – so geschehen in diesem Fall. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die SCHUFA-Meldung falsch ist. Doch wer deswegen auf einen hohen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO hofft, wird enttäuscht. Zumindest nach der Meinung des OLG Koblenz, das einer Geschädigten lediglich 500 Euro zusprach. Ein Mobilfunkanbieter meldete vermeintliche Forderungen gegen eine Kundin an die SCHUFA – allerdings zu Unrecht. Obwohl die DSGVO für solche Fälle einen „abschreckenden“ Schadensersatzanspruch vorsieht, bekam die Kundin lediglich 500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Eine Abschreckungswirkung gebe es auch schon bei niedrigen Beträgen, so das OLG Koblenz (Urt. v. 18.05.2022,…
Der Beitrag Laut Gericht abschreckend genug: Nur 500 Euro DSGVO-Schadensersatz wegen unberechtigter SCHUFA-Meldung erschien zuerst auf WBS LAW.