BALLON D’OR – der Preis für den besten Fußballer des Jahres und eine Unionsmarke. Doch diese wurde 2021 teilweise vom EUIPO für verfallen erklärt. Dagegen ging die Markeninhaberin nun vor und hatte damit teilweise Erfolg vor dem EuG. Die französische Gesellschaft Les Éditions P. Amaury ist Markenrechtinhaberin an BALLON D’OR, dem Preis für den besten Fußballer des Jahres. Sie ist gegen die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgegangen, ihre Unionsmarke für teilweise verfallen zu erklären. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hob die Entscheidung des EUIPO nun teilweise auf. Für die Fußballshow werde sie genutzt,…
Der Beitrag Teilweise Verfall wegen Nichtbenutzung: Marke BALLON OR bleibt für Fußballshow bestehen erschien zuerst auf WBS LAW.