Interviews mit Langzeitinhaftierten interessieren viele. Ein Gefängnis in Nordrhein-Westfalen lehnte jedoch die Interviewanfrage eines Journalisten ab und begründete dies mit einem Gutachten über die Persönlichkeit des Mannes. Diese Ablehnung verletzte jedoch dessen Meinungsfreiheit, entschied nun das BVerfG. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem aktuellen Beschluss einem inhaftierten Mann Recht gegeben, der aufgrund einer sogenannten Besuchsuntersagung nicht von einem Journalisten vor Ort interviewt werden durfte. Nach Ansicht der Karlsruher Richter würden die Entscheidungen der Vorinstanzen, die das Interviewverbot noch bestätigt hatten, der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht gerecht und stellen daher eine Grundrechtsverletzung dar (Beschl. v. 16.06.2022, Az. 2…
Der Beitrag BVerfG zu versagtem Treffen von Häftling mit Journalist: Interviewverbot verletzt Meinungsfreiheit erschien zuerst auf WBS LAW.