Für Arbeitnehmer sind Fortbildungen in der heutigen Zeit von enormer Bedeutung. Und Arbeitgeber investieren gerne in die Entwicklung ihrer Arbeitnehmer, wenn sich Arbeitnehmer im Gegenzug bereit erklären, ihr Arbeitsverhältnis in einer bestimmten Zeitspanne nach Abschluss der Weiterbildung nicht zu beenden. Kündigt der Arbeitnehmer dennoch, so soll er die Kosten für die betriebliche Weiterbildung übernehmen oder sich zumindest anteilig daran beteiligen. Das BAG hat sich nun einmal mehr mit der Materie auseinandergesetzt und aufgezeigt, dass eine wirksame Vertragsgestaltung durchaus seine Tücken hat. Arbeitgeber können Fortbildungskosten nicht vom Arbeitnehmer zurückverlangen, sofern die Rückzahlungsklausel im Fortbildungsvertrag den Fall einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen…
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