1. Dortmund darf online bleiben (taz.de, Christian Rath) Der Verlag Lensing, der in Dortmund die Tageszeitung “Ruhr Nachrichten” herausbringt und das Webportal ruhr24.de betreibt, fühlte sich gestört vom Onlineangebot der Stadt Dortmund. Diese mache mit ihrem Angebot privaten Medien unzulässige Konkurrenz, so der Vorwruf. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die städtische Seite dortmund.de darf bleiben. […]