Seit Jahren landen immer wieder Fälle vor Gericht, in denen Händler abgemahnt wurden, die „Himalaya Salz“ verkaufen. Erst 2016 hatte der BGH entschieden, dass diese Bezeichnung irreführend ist. Denn „Himalaya Salz“ wird nicht in dem berühmten Gebirgsmassiv abgebaut, sondern in einem rund 200 km entfernten Abbaugebiet. Allerdings wies der BGH zugleich einen Ausweg: Die Bezeichnung „Himalaya Salz“ könne mit einem Zusatz versehen werden, der die Irreführung ausräume. Der Zusatz „aus Pakistan/Punjab“ sei nicht ausreichend, um die Irreführung von Verbrauchern durch die Bezeichnung „Himalaya Salz“ auszuräumen. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Urt. v. 08.04.2022, Az. 6 U 162/21). Die…
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