Ist der Flug schon im Voraus als verspätet angekündigt, können Reisende nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU eine Ausgleichszahlung erhalten. Ob sie dafür trotz der angekündigten Verspätung zum Flughafen kommen müssen, ist bisher ungeklärt. Der BGH hat sich mit dieser Frage nun an den EuGH gewandt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob ein Fluggast nur dann eine Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechtverordnung (Fluggastrechte-VO) erhalten kann, wenn er zum Check-In erschienen ist, obwohl er bereits weiß, dass der Flug mindestens drei Stunden verspätet ist (Beschl. v. 03.05.2022, Az. X ZR 122/21). Anspruch auf Ausgleichszahlung…
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