Die Coronapandemie durchkreuzte die Reisepläne von tausenden Reisenden. Viele Urlauber machten dabei unerfreuliche Erfahrungen mit ihrem Reiseanbieter: Reisekosten wurden oft über Monate nicht zurückerstattet, viele warten immer noch auf ihr Geld. Eine Hürde für die Kunden ist dabei auch die zum Teil unklare Rechtslage. Nach einer lange erwarteten Entscheidung des BGH ist nun noch länger Geduld gefragt. Das Gericht entschied, zunächst den EuGH anzurufen, um europarechtliche Fragen zu klären. In einem Vorlagebeschluss vom 02.08.2022 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), ein Vorabentscheidungsersuchen zu der Frage an den EuGH zu richten, ob nach einem Reiserücktritt auftauchende Umstände den Anspruch des Veranstalters auf Stornogebühren…
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