Bei einer Verkehrskontrolle stellten Polizisten ein nicht gestempeltes Kennzeichen sicher. Das bewahrten sie dann ein Jahr auf, bevor sie es vernichteten. Damit war die Geschichte für den Kfz-Inhaber aber noch nicht zu Ende: Die Polizei berechnete ihm für die Verwahrung nämlich über 2.000 Euro an Gebühren! Das wollte sich der Mann nicht bieten lassen und klagte. Mit Erfolg. Kosten in Höhe von 2.331,- EUR für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgerichts (VG) Trier mit Urteil vom 27. Juli 2022 entschieden (Az. 8 K 728/22.TR). Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle im…
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