Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nicht den Arbeitsplatz und damit den Lohn versagen, nur weil sie aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren. Auch ein negativer PCR-Test kann in diesem Fall ausreichen, so das BAG. Ein Arbeitgeber verbot seinen Beschäftigten, nach der Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet für 14 Tage das Betriebsgelände zu betreten. In dieser Zeit sollte auch kein Lohn gezahlt werden. Das geht so pauschal nicht, entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). Zumindest, wenn der Arbeitnehmer bei der Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test und ein ärztlichen Attests über Symptomfreiheit vorlegen kann. Denn dann unterlag er nach der damals gültigen Verordnung keiner Quarantänepflicht. Wenn der…
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