Obwohl sich Urteile zu DSGVO-Schadensersatzansprüchen mehren, sind sich die Gerichte immer noch uneinig, wann Betroffene von Datenschutzverstößen auch tatsächlich Geld sehen. In einem aktuellen Urteil hat sich das OLG-Köln mit dieser Frage beschäftigt und damit Klarheit in eine noch undurchsichtige Rechtslage gebracht. Ein genauerer Blick lohnt sich. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermöglicht betroffenen Personen, nach Art. 15 Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie gespeichert sind oder verarbeitet werden. Wird eine solche Datenauskunft beantragt, müssten die Verantwortlichen die von ihnen erfassten Daten rechtzeitig und vollständig mitteilen, ansonsten stünden den Betroffenen Schadenersatzansprüche zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln vergangenen Juli entschieden…
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