Der Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen ist längst Alltag. Daher wildern inzwischen zahlreiche Unternehmen bei Vertragspartnern, um den Personalmangel zu beheben. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass das Abwerben von Mitarbeitern regelmäßig keine wettbewerbswidrige Behinderung und damit nicht wettbewerbswidrig sei. Der Mangel an Arbeits- und Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt führt nicht selten zu Abwerbungen von Mitarbeitenden bei der Konkurrenz. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich mit der gerichtlichen Durchsetzung von Abwerbungsverboten auseinandergesetzt und bei vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten nun enge Grenzen abgesteckt (Urt. v. 03.09.2021, Az. 6 U 81/21). Im zugrundeliegenden Fall erbrachte die Antragstellerin Call-Center-Dienstleistungen für die Antragsgegnerin. Der zu…
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