Wer „unbewusst“ unter Drogen fährt, muss nicht mit einem Führerscheinentzug rechnen. Das VG Koblenz stellt für die Begründung vor Gericht allerdings hohe Anforderungen. „Ich kann nichts dafür, mir wurde etwas ins Getränk gemischt!“ ist eine der beliebtesten Ausreden von Fahrern, die unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen werden. Wenig überraschend, denn wer wirklich unbewusst harte Drogen konsumiert hat, kann den Führerschein behalten. In solchen Fällen liegt die Eignung zum Führen von Kfz nach den §§ 3 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) häufig trotzdem noch vor. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat nun im Eilverfahren entschieden, dass an…
Der Beitrag VG Koblenz zu Drogen am Steuer: „Unbewusst“ will gut begründet sein erschien zuerst auf WBS LAW.