Wer sich nach dem Konsum von Drogen ans Steuer eines Fahrzeugs setzt, gilt nicht zwangsläufig als fahruntüchtig. Dafür sind vielmehr Art und Ausmaß sonstiger Ausfallerscheinungen von Bedeutung. Die Blutwirkstoffkonzentration allein sei nur ein Indiz, entschied nun der BGH. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Verfahren klargestellt, ab wann ein unter Drogeneinfluss fahrender Autofahrer nicht mehr als fahrtüchtig gilt. Das Fahren in „Schlangenlinien“ solle dabei noch kein hinreichendes Indiz sein (BGH, Beschluss vom 02.08.2022, Az. 4 StR 231/22). Mann flieht gleich 2x vor Polizei Ein Mann ohne Fahrerlaubnis flüchtete in seinem Wagen gleich zweimal vor einer polizeilichen Verkehrskontrolle. Zunächst raste…
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