Viele achten vor der Buchung eines Hotels auf dessen Rezensionen im Internet. Das Problem: Nicht jede (anonyme) Bewertung stammt tatsächlich auch von einem Hotelgast. Gerichte haben bislang entweder das Hotel oder das Bewertungsportal in der Pflicht gesehen, nachzuweisen, ob der Bewertende wirklich Gast war. Nun sorgt der BGH für Klarheit in dieser insbesondere für die Praxis relevanten Rechtsfrage. Werden auf Online-Bewertungsportalen negative Rezensionen abgegeben, können sich die Bewerteten künftig leichter dagegen wehren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Danach reiche die Behauptung eines Hotels, der Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, in der Regel aus, um eine…
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