Preiserhöhungen eines Energieversorgers bleiben trotz der außergewöhnlichen Situation auf dem Energiemarkt und höherer Beschaffungspreise unwirksam, wenn das Unternehmen zuvor eine Preisgarantie vereinbart hatte. Das hat das LG Düsseldorf im Eilverfahren entschieden. Der Energieversorger ExtraEnergie, zu dem die Marken „prioenergie“ und „hitenergie“ gehören, muss weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Er darf die steigenden Beschaffungskosten nicht an seinen Kunden weitergeben, so das Landgericht (LG) Düsseldorf im Eilverfahren (Beschl. v. 26.08.2022, Az. 12 O 247/22). Der Energieversorger hatte trotz seiner Verträge mit „eingeschränkter Preisgarantie“ seine Kunden mit Schreiben vom Juli über eine Erhöhung der Strom- und Gastarife informiert. Eingeschränkt waren diese…
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