Das BAG hat entschieden, dass die vom EuGH vorgegebene Pflicht aller Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, bereits jetzt gilt – und zwar für alle deutschen Unternehmen. Dies ergebe sich aus einer europarechtskonformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Damit kommt das BAG dem Gesetzgeber zuvor und Arbeitgebern müssen sofort reagieren! „Der Arbeitgeber ist (…) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Dieser erste Satz einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sorgt aktuell in vielen deutschen Unternehmen für Aufruhr. Die entsprechende Verpflichtung ergebe sich aufgrund einer unionsrechtskonformer Auslegung des…
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