Luke Mockridge und Ines Anioli posteten, noch vor Bekanntmachung ihrer Beziehung, Bilder von sich allein aus dem gemeinsamen Urlaub auf Instagram. Für die Presse war das genug Anlass, über eine mögliche Beziehung der beiden zu spekulieren. Mockridge passten die Spekulationen über sein Liebesleben allerdings gar nicht. Er klagte dagegen vor dem BGH – und verlor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die spekulative Berichterstattung über die damals noch nicht öffentliche Beziehung von Luke Mockridge und seiner damaligen Freundin zulässig war und ihn nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzte (Urt. v. 02.08.2022, Az. VI ZR 26/21). Die Bauer XCEL Media Deutschland veröffentlichte…
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