Musik wird dann im Rahmen eines Theaterstücks „bühnenmäßig aufgeführt“, wenn ein enger innerer Zusammenhang zwischen der Musik und dem Bühnenstück besteht. Die Abstimmung von Ton und Spiel sowie der Charakter als Auftragskomposition reichen jedoch für diese Annahme allein noch nicht aus, so der BGH. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist für die Beurteilung, ob es sich bei einer Darstellung um eine „bühnenmäßige Aufführung“ handelt, von Bedeutung, ob ein enger innerer Zusammenhang zwischen Musik und Stück besteht. Lediglich die Verwendung von Musik als Teil eines Theaterstücks sage noch nichts darüber aus, ob sie nach § 19 Abs. 2 Fall 2 Urheberrechtsgesetz…
Der Beitrag BGH zum Urheberrecht: Wann ist Musik „integrierender Teil“ eines Theaterstücks? erschien zuerst auf WBS LAW.