Der Schädiger eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich auch für Verletzungshandlungen haftungsrechtlich einzustehen, die sich lediglich in einer psychischen Auswirkung auf die Gesundheit des Opfers niederschlagen. Dabei können starke Nacken- und Kopfschmerzen als unfallbedingte Primärverletzung nach einem Unfall angesehen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht deshalb ausgeschlossen sei, weil starke Kopf- und Nackenschmerzen möglicherweise erst durch die Erinnerung an vergangene Verkehrsunfälle ausgelöst worden sind. Deshalb müssen die Vorinstanzen sich noch einmal mit dem Fall befassen (Urt. v. 26.07.2022, Az. VI ZR 58/21). Keine Entschädigung wegen zweifelbehafteter Diagnose Eine Frau hatte den Haftpflichtversicherer ihres Unfallgegners…
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