Der EuGH hat sich nun – endlich – auch zur deutschen Vorratsdatenspeicherung geäußert und wie erwartet entschieden: Sie war und ist rechtswidrig – bis auf wenige Ausnahmen. Was sind die Hintergründe? Und was folgt daraus? Seit 2005 die ersten Regeln zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurden, ist die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ein Zankapfel zwischen Telekommunikationsunternehmen und Strafverfolgern. Während letztere argumentieren, auf die gespeicherten Verkehrs- und Standortdaten angewiesen zu sein, um Kriminalität angemessen bekämpfen zu können, stöhnen die Telekommunikationsanbieter über Mehraufwand und technische Schwierigkeiten. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich in anderen Verfahren bereits zu Regelungen aus verschiedenen Ländern geäußert…
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