Kundenbewertungen sind die wichtigste Währung des Internets, denn schon wenige negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken. Händler sind daher stets bemüht, nicht gerechtfertigte schlechte Ratings zu vermeiden. Ein eBay-Verkäufer versuchte nun, eine schlechte Kundenbewertung vor Gericht als unzulässige Schmähkritik bzw. Übertretung der eBay-AGB anzugreifen. Ob das Erfolg haben wird, entscheidet am 28. September nun der BGH. Am 28. September 2022 wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer, der ein Produkt über die Internetplattform eBay verkauft, einen Anspruch gegen den Käufer auf Entfernung einer negativen Bewertung hat. Ein Käufer erwarb über die Internetplattform eBay…
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