Bereits am Vorabend einer Entscheidungsverkündung stellt das BVerfG akkreditierten Pressevertretern die zugehörigen Pressemitteilungen zur Verfügung. Für die Verfahrensbeteiligten ist es oft unverständlich, dass sie den Inhalt einer Entscheidung nicht als erste erfahren. So erging es auch der AfD. Sie klagte gegen die Praxis – und verlor. In Verfahren vor dem BVerfG beteiligte Parteien haben keinen Anspruch darauf, die Pressemitteilungen zur Urteilsverkündung bereits am Vorabend zu erhalten. Dass hat das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe entschieden (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21). Bereits seit Jahren können sich die Vollmitglieder der 1975 gegründeten unabhängigen Justizpressekonferenz (JPK) Pressemitteilungen zu einem Urteil jeweils am Vorabend…
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