Zu Zeiten der Coronapandemie mussten viele Pauschalreisen wegen staatlicher Corona-Maßnahmen abgesagt oder gar abgebrochen werden. Die Reiseveranstalter wollten die Reisepreise dennoch nicht mindern oder vollständig erstatten und beriefen sich auf die Pandemie als höhere Gewalt. Dagegen gingen einige Kunden vor; ein Fall gelangte nun bis vor den EuGH. Generalanwältin Medina hat in diesem nun ihre Schlussanträge gestellt. Nach Ansicht von Generalanwältin Medina haben Urlauber, die ihre Reise abbrechen mussten, auch dann einen Anspruch auf eine Preisminderung der Pauschalreise, wenn die Vertragswidrigkeit auf Maßnahmen in der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Die Höhe der Preisminderung müsse unter Berücksichtigung der Umstände angemessen sein, über…
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