Die zeitgleiche Ausstrahlung der ARD-Wahlsendung 2021 bei BildTV ohne vorherige Absprachen war urheberrechtswidrig, so das KG Berlin. Anders hätte der Fall beurteilt werden können, wären nur einzelne Teile zur Untermalung der eigenen Berichterstattung gezeigt worden. Das Kammergericht (KG) in Berlin hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Ausstrahlung der ARD-Wahlsendung am Abend der Bundestagswahl im September 2021 in bei BildTV urheberrechtswidrig war (Az. 24 U 9/22). Damit geht es noch weiter über die Ansicht des Landgerichts (LG) Berlin hinaus, das dem öffentlichen Sender nur einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Übernahme des Live-Ausschnitts zugesprochen hatte. Urheberrechtsverletzung durch vollständige Übertragung Der private…
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