Der Antisemitismusbeauftrage verletzt mit seinen Twitter-Beiträgen das Sachlichkeitsgebot, indem er den Rahmen des Gebotenen überschreite. Äußerungen wie „viele Autoren vertreten rassistische & demokratiefeindliche Positionen“ und die Aufforderungen die Finanzierung von Verschwörungsmythen durch die Wirtschaft zu stoppen, stellen einen Grundrechtsverstoß für die Betreiberin des Portals „Achse des Guten“ dar, für den Wiederholungsgefahr vorliegt. Nachdem sich der Antisemitismusbeauftragte anlässlich eines Werberückzugs von Audi auf der Plattform „Achse des Guten“ öffentlich kritisch zu dem Blog und dessen Autoren äußerte, stellte die Portalbetreiberin wegen der Verletzung ihrer Grundrechte auf Pressefreiheit, Chancengleichheit und Berufsausübungsfreiheit sowie der Verletzung ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht (VG)…
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