Wer auf dem Amazon Marketplace Produkte verkaufen will, die bereits von anderen Händlern angeboten werden, kann sich an die bestehenden Angebote einfach „anhängen“. Das eigene Angebot wird dann als Alternative auf der bereits bestehenden Produktseite angezeigt. Doch was, wenn die Produktbilder Urheberrechte verletzen? Dann haftet dafür auch der sich „anhängende“ Händler, so jetzt das LG Köln. Wer sich an bereits bestehende Angebote bei Amazon Marketplace „anhängt“, haftet für Urheberrechtsverletzungen dieses Angebots. Dies entschied das Landgericht (LG) Köln mit nun bekannt gewordenem Urteil (Urt. v. 22.02.2022, Az. 14 O 327/21). Eine Online-Händlerin mit An- und Verkaufsservice im Bereich gebrauchter Medien, insbesondere…
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