Millionen Menschen verfolgen an Wahlabenden die Live-Berichterstattung auf ARD und ZDF. Pünktlich um 18 Uhr erwarten die Zuschauer Prognosen zum Wahlausgang, daneben gibt es Einblicke in Wahlpartys und Interviews mit Kandidaten und Parteisprechern. Bild TV wollte sich von den guten Einschaltquoten eine Scheibe abschneiden und zeigte Ausschnitte einer ARD-Wahlsendung im eigenen Programm. Das war nach einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des KG Berlin rechtswidrig. Die ungefragte Wiedergabe von Ausschnitten aus einer ARD-Wahlsendung durch den privaten TV-Sender Bild war unzulässig, entschied jetzt das Kammergericht (KG) Berlin (Urt. v. 21.09.2022, Az. 24 U 9/22). Am Tag 26.09.2021 strahlten die öffentlich-rechtlichen Sender ARD…
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