Eigentlich werden Rettungswagen dafür eingesetzt, Leib und Leben von Menschen zu retten und zu schützen. Manchmal kann es bei einem Einsatz aber auch zu Personenschäden kommen. So in einem vom OLG Oldenburg entschiedenen Fall. Auch wenn es nicht zur Kollision kommt, kann sich die Betriebsgefahr eines Kfz realisieren, wenn eine Radfahrerin in einer beengten Verkehrssituation abzusteigen versucht, dabei stürzt und sich eine Verletzung zuzieht, so das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Urt. v. 17.05.2022, Az. 2 U 20/22). Der Fahrer eines Rettungswagens wollte bei einem Einsatz in Ostfriesland mehrere Radfahrer mit eingeschaltetem Martinshorn überholen. Es gab insgesamt nur wenig Platz. Zu einer…
Der Beitrag Rettungsdienst muss zahlen: Radfahrerin stürzt bei Überholmanöver und bricht sich Knöchel erschien zuerst auf WBS LAW.