Wer gutgläubig einen Gebrauchtwagen von jemandem kauft, der nicht der Eigentümer war, kann daran dennoch Eigentum erwerben. Doch wer muss beweisen, dass der Käufer wirklich gutgläubig war, wenn (möglicherweise) ein gefälschter Fahrzeugbrief vorgelegt wurde? Das hat nun der BGH entschieden. Der Bundesgerichthof (BGH) hat die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs beim Gebrauchtwagenkauf konkretisiert. Die Frage war, wer beweisen muss, dass der Käufer tatsächlich gutgläubig war, als er vom Nichtberechtigten das Fahrzeug erwarb. Beim gutgläubigen Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen hängt die Gutgläubigkeit nämlich davon ab, ob sich der Erwerber den Fahrzeugbrief hat vorlegen lassen und ob er diesen geprüft hat. Nun sagte der…
Der Beitrag BGH zum gutgläubigem Erwerb von Fahrzeugen: Wen trifft die Beweislast? erschien zuerst auf WBS LAW.