Das NetzDG hat Regeln zum Umgang mit Hass, Hetze und strafbaren Inhalten in den sozialen Netzwerken geschaffen. Diese Vorgaben müssen Unternehmen erfüllen, darunter auch Messengerdienste wie Telegram. Da die Plattform dies aber nicht getan hat, sondern gegen zwei gesetzliche Vorgaben verstoßen hat, hat das BfJ Bußgelder erhoben und will Telegram […]
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