Der EuGH hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der Frage befasst, ob Arbeitgeber das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagen können. In einem aktuellen Fall entschied er nun, dass Unternehmen grundsätzlich eine Neutralitätspolitik betreiben und sämtliche religiöse und weltanschauliche Zeichen sowie Kleidung verbieten dürfen. Eine unmittelbare Diskriminierung sei das jedenfalls […]
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