Die Weitergabe von heimlich gesammelten persönlichen Daten durch Geheimdienste an die Polizei verletzt teilweise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat das BVerfG in einem nun veröffentlichten Beschluss entschieden. Nach Ansicht der Karlsruher Richter spielen dabei vor allem die Befugnisse der an der Datenübermittlung beteiligten Instanzen eine entscheidende Rolle. Immer […]
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