Der BGH hat entschieden, dass eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr in dem Zeitpunkt zugegangen ist, wenn sie auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und gelesen wird, ist für den Zugang hingegen nicht erforderlich. Anders hatte dies zuletzt das OLG Hamm gesehen. […]
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