Das OLG München hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschieden, dass die gesetzlichen Ansprüche auf Auskunft und Zahlung einer angemessenen Speichermedienvergütung gegenüber Herstellern, Händlern und Importeuren bestehen können, jedoch gilt dies nicht für Online-Marktplatzbetreiber, da diese nicht in die Vertriebsketten eingebunden sind. Am 10.11.2022 wird nun der BGH […]
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