von Dr. Lutz Niemann
Es hat heftige Diskussionen bei der Altersbestimmung von Flüchtlingen / Asylbewerbern / Schutzsuchen-den gegeben. Offenbar kann man bei jungen Menschen an der Ausbildung Handwurzelknochen sehr gut deren Alter abschätzen. Aber dazu muß man die Hand Röntgen, und das führte zu Diskussionen in Printmedien und elektronischen Medien. Das Röntgen einer Hand wurde als ein Risiko für die körperliche Unversehrtheit gesehen und mit Hinweis auf Art. 2 GG abgelehnt. Was ist davon zu halten?